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SIC Haustechnik
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Trinkwasser für Essen

Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Legionellenprüfung | Trinkwasseraufbereitung

Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flä­chen­deckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Was­ser­qua­li­tät endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Ei­gen­tü­mer des Gebäudes.

Trinkwasserinstallation
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Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften

In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:

  • Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
  • regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  • Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wie­der­holt werden müssen
  • bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  • Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  • Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbe­wah­rungs­pflicht!)
  • Pflicht zur Information der Verbraucher

Das bedeutet:

Als Eigen­tümer von selbst genutztem Wohn­eigen­tum, Ver­mie­ter oder Ver­walter von vermie­tetem Wohn­eigen­tum sind Sie Betrei­ber einer Anlage zur Wasser­versorgung. Damit sind Sie dafür ver­ant­wortlich, dass die Trink­wasser­qualität zwischen Wasser­zäh­ler und Ent­nahme­stelle nicht ab­nimmt.

Dabei helfen Ihnen:

  • die fachgerechte Instandhaltung des Trink­was­ser­lei­tungs­sys­tems Ihres Hauses
  • die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
  • die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck

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