Trinkwasser für Essen
Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Legionellenprüfung | Trinkwasseraufbereitung
Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flächendeckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Wasserqualität endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Eigentümer des Gebäudes.
Trinkwasserinstallation
Wir machen das!
Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften
In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
- regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
- Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wiederholt werden müssen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Das bedeutet:
Als Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter oder Verwalter von vermietetem Wohneigentum sind Sie Betreiber einer Anlage zur Wasserversorgung. Damit sind Sie dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle nicht abnimmt.
Dabei helfen Ihnen:
- die fachgerechte Instandhaltung des Trinkwasserleitungssystems Ihres Hauses
- die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
- die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck